Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit in Einfacher Sprache für die Website www.tumheilbronn-ggmbh.de

(Stand: 12. August 2025)

 

Einleitung

Die TUM Campus Heilbronn gGmbH ist bestrebt, ihre Website www.tumheilbronn-ggmbh.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die genannte Website.

 

Wer ist für diese Website verantwortlich?

Die TUM Campus Heilbronn gGmbH
Bildungscampus 2
74076 Heilbronn
Telefon: 07131 264180
E-Mail: info.hn@chn.tum.de
Internet: www.tumheilbronn-ggmbh.de

 

Worum geht es in dieser Erklärung?

Diese Erklärung sagt:

  • Wie barrierefrei ist die Website www.tumheilbronn-ggmbh.de?
  • Was funktioniert gut?
  • Was funktioniert noch nicht barrierefrei?

 

Rechtsgrundlage der Erklärung

Rechtsgrundlage der Erklärung ist § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

 

Was können Sie tun, wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit haben?

Die TUM Campus Heilbronn gGmbH will, dass alle Menschen die Website gut nutzen können. Auch Menschen mit Behinderung. Deshalb gilt auf dieser Seite das Gesetz zur Barrierefreiheit. Das heißt: Die Seite soll barrierefrei sein. Diese Erklärung ist Teil dieses Gesetzes.

 

Wie barrierefrei ist die Website?

Die Website ist teilweise barrierefrei. Einige Dinge sind noch nicht barrierefrei.

 

Was ist noch nicht barrierefrei?

PDF-Dokumente: Einige Dokumente (PDFs) auf der Website sind schwer zu lesen für blinde oder sehbehinderte Menschen.

 

Warum sind manche Sachen noch nicht barrierefrei und welche Maßnahmen ergreifen wir?

Es gibt etwa 9 ältere PDF Dokumente auf der Website. Diese Dokumente wurden vor dem Gesetz zur Barrierefreiheit gemacht. Diese alten Dokumente werden noch bearbeitet und in Zukunft barrierefrei veröffentlicht.

 

Haben Sie eine Barriere gefunden?

Dann helfen Sie uns bitte. Sie können uns schreiben oder anrufen. Bitte sagen Sie genau, wo das Problem ist. Zum Beispiel: Welche Seite? Was funktioniert nicht? Sie erreichen uns so:

E-Mail: info.hn@chn.tum.de
Telefon: 07131 264180
Postanschrift:
Die TUM Campus Heilbronn gGmbH
Stichwort „Barriere melden“
Bildungscampus 2
74076 Heilbronn

 

Was tun, wenn Sie keine Antwort bekommen?

Wenn Sie uns etwas gemeldet haben und Sie bekommen keine Antwort, dann können Sie sich beschweren. Dafür gibt es eine Schlichtungsstelle in Baden-Württemberg. Diese hilft, wenn es Streit gibt wegen der Barrierefreiheit.

Schlichtungsstelle Baden-Württemberg
Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 3636
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de

 

Wer prüft, ob das Gesetz eingehalten wird?

Es gibt eine besondere Stelle in Deutschland. Diese prüft, ob Firmen sich an das Barrierefreiheits-Gesetz halten. Marktüberwachungsbehörde der Länder (ab Juli 2025)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
E-Mail: bfsg@ls.sachsen-anhalt.de

 

Wann wurde diese Erklärung geschrieben und von wem wurde die Barrierefreiheit geprüft?

Diese Erklärung wurde am 15. Juli 2025 geschrieben.

Die Inhalte wurden von der Firma Loyamo GmbH geprüft.
Adresse: Ridlerstraße 57, 80339 München

Die Erklärung wird regelmäßig geprüft und aktualisiert.
Letzte Änderung: 12. August 2025